Wer als ausländische Fachkraft in der Schweiz arbeiten will, braucht eine Bewilligung. Die Abkürzungen L, B, C und G begegnen Ihnen dabei ständig. Hier der Überblick, verständlich erklärt.
Die wichtigsten Bewilligungen
- Bewilligung L (Kurzaufenthalt): Für befristete Arbeitsverhältnisse bis zu einem Jahr. Häufig der Einstieg für Temporärarbeit.
- Bewilligung B (Aufenthalt): Für längerfristige Arbeitsverhältnisse. Wird in der Regel für fünf Jahre ausgestellt (EU/EFTA) und ist verlängerbar.
- Bewilligung C (Niederlassung): Die unbefristete Niederlassung nach mehrjährigem Aufenthalt. Mit der C-Bewilligung sind Sie auf dem Arbeitsmarkt praktisch gleichgestellt mit Schweizer Staatsangehörigen.
- Bewilligung G (Grenzgänger): Für Personen, die in einem Nachbarland wohnen und in der Schweiz arbeiten. Im Bau in Grenzregionen weit verbreitet.
EU/EFTA oder Drittstaat: der grosse Unterschied
Staatsangehörige aus EU- und EFTA-Ländern profitieren von der Personenfreizügigkeit: Mit einem Arbeitsvertrag erhalten sie die Bewilligung in einem einfachen Verfahren. Für Staatsangehörige aus Drittstaaten gelten Kontingente und strengere Voraussetzungen; hier prüfen die Behörden unter anderem Qualifikation und Vorrang inländischer Arbeitskräfte.
Wie läuft die Anmeldung ab?
- Arbeitsvertrag unterschreiben. Ohne Vertrag keine Bewilligung.
- Anmeldung bei der Wohngemeinde innerhalb von 14 Tagen nach Einreise und vor dem ersten Arbeitstag.
- Die Bewilligung wird durch das kantonale Migrationsamt ausgestellt.
Gut zu wissen: Bei einer Anstellung über einen Personalverleiher wie Kobot unterstützen wir Sie im ganzen Prozess, von den Unterlagen bis zum Behördengang.
Was Kobot für Sie übernimmt
Wir begleiten internationale Fachkräfte von der Bewerbung bis zum ersten Arbeitstag: Wir prüfen, welche Bewilligung in Ihrer Situation realistisch ist, helfen bei den Formularen und unterstützen auf Wunsch auch bei Unterkunft und Anreise. Mehr dazu auf unserer Seite Arbeiten in der Schweiz.
Häufige Fragen
Welche Bewilligung brauche ich für Temporärarbeit auf dem Bau?
Bei befristeten Einsätzen bis zu einem Jahr ist es meist die Kurzaufenthaltsbewilligung L, bei längeren Anstellungen die Bewilligung B.
Kann ich als EU-Bürger einfach in der Schweiz arbeiten?
Dank Personenfreizügigkeit ja: Mit einem Arbeitsvertrag erhalten EU/EFTA-Staatsangehörige die Bewilligung in einem einfachen Meldeverfahren.
Wer beantragt die Arbeitsbewilligung, ich oder der Arbeitgeber?
In der Regel wirken beide mit: Sie melden sich bei der Wohngemeinde an, der Arbeitgeber liefert den Arbeitsvertrag. Bei Kobot unterstützen wir Sie im gesamten Ablauf.