Seit 2018 müssen Schweizer Arbeitgeber offene Stellen in bestimmten Berufsarten der öffentlichen Arbeitsvermittlung melden, bevor sie diese anderweitig ausschreiben. Die Regel betrifft Berufsarten mit einer schweizweiten Arbeitslosenquote von mindestens fünf Prozent, und dazu gehören regelmässig auch Berufe aus dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe.
So funktioniert die Meldepflicht
- Prüfen: Massgebend ist die jährlich aktualisierte Liste der meldepflichtigen Berufsarten des SECO. Ob eine Stelle betroffen ist, entscheidet der Berufscode, nicht der Stellentitel.
- Melden: Die Stelle wird der öffentlichen Arbeitsvermittlung gemeldet, am einfachsten über die Plattform arbeit.swiss (Job-Room).
- Sperrfrist abwarten: Nach der Freigabe gilt ein Publikationsvorsprung von fünf Arbeitstagen. In dieser Zeit sehen nur beim RAV registrierte Stellensuchende das Inserat, und die Stelle darf nirgendwo sonst ausgeschrieben werden.
- Rückmelden: Das RAV schlägt passende Dossiers vor. Der Arbeitgeber prüft sie und meldet zurück, ob eine Anstellung zustande kam.
Verstösse gegen die Meldepflicht sind strafbar. In der Praxis passieren Fehler aber selten aus bösem Willen, sondern weil die Pflicht im Tagesgeschäft untergeht oder die Sperrfrist beim Inserieren vergessen wird.
Ausnahmen
Keine Meldung braucht es unter anderem, wenn die Stelle intern besetzt wird, wenn die Anstellung höchstens 14 Tage dauert oder wenn Familienmitglieder angestellt werden.
Die einfachste Lösung: Vermittler übernimmt die Pflicht
Arbeiten Sie mit einem Personaldienstleister zusammen, übernimmt dieser die Meldung und die Fristenkontrolle. Bei Kobot ist die Stellenmeldung direkt in unsere Abläufe integriert: Wir melden meldepflichtige Stellen ans RAV, warten die Sperrfrist korrekt ab und publizieren erst danach. Sie geben die Stelle einmal bei uns in Auftrag, alles Weitere läuft automatisch und rechtskonform.
Sie möchten eine Stelle besetzen? Melden Sie sich bei uns, wir kümmern uns um den Rest.
Häufige Fragen
Welche Stellen sind meldepflichtig?
Stellen in Berufsarten mit einer schweizweiten Arbeitslosenquote von mindestens fünf Prozent. Massgebend ist die jährlich publizierte SECO-Liste der Berufsarten.
Wie lange dauert die Sperrfrist nach der Meldung?
Nach der Freigabe durch das RAV gilt ein Publikationsvorsprung von fünf Arbeitstagen. Erst danach darf die Stelle öffentlich ausgeschrieben werden.
Was passiert bei einem Verstoss gegen die Stellenmeldepflicht?
Verstösse können mit Busse bestraft werden. Wer die Meldung einem Personaldienstleister überträgt, ist auf der sicheren Seite.
Gilt die Meldepflicht auch für Temporärstellen?
Ja, auch Verleiheinsätze in meldepflichtigen Berufsarten müssen gemeldet werden. Ausgenommen sind sehr kurze Anstellungen bis 14 Tage.