Temporärarbeit hat im Schweizer Baugewerbe einen festen Platz: Firmen decken Auftragsspitzen ab, Fachkräfte sammeln Erfahrung in verschiedenen Betrieben und steigen oft in eine Festanstellung um. Damit das fair abläuft, ist die Branche streng reguliert.
Wer ist mein Arbeitgeber?
Bei Temporärarbeit sind Sie beim Personalverleiher angestellt (zum Beispiel bei Kobot Personal), arbeiten aber im Einsatzbetrieb auf der Baustelle. Der Verleiher zahlt Ihren Lohn, die Sozialversicherungen und stellt den Arbeitsvertrag aus. Er braucht dafür eine kantonale und für den grenzüberschreitenden Verleih eine eidgenössische Bewilligung.
Der GAV Personalverleih schützt Sie
Für Temporärarbeitende gilt der allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih. Er garantiert unter anderem:
- Mindestlöhne, die sich nach dem GAV der Einsatzbranche richten. Auf dem Bau gelten die Ansätze des Landesmantelvertrags beziehungsweise der Branchen-GAV, abgestuft nach Qualifikation.
- 13. Monatslohn und Ferienentschädigung, bei Temporärarbeit meist als Zuschlag auf dem Stundenlohn ausgewiesen.
- Lohnfortzahlung bei Krankheit über eine Krankentaggeldversicherung.
- Berufliche Vorsorge (BVG) nach den Regeln des GAV.
- Weiterbildung: Temporärarbeitende haben Zugang zum Weiterbildungsfonds temptraining.
Wichtig: Auf Ihrer Lohnabrechnung müssen alle Zuschläge transparent ausgewiesen sein. Wenn Sie etwas nicht verstehen, fragen Sie nach. Ein seriöser Verleiher erklärt Ihnen jede Position.
Temporär als Sprungbrett
Viele unserer Einsätze führen in eine Festanstellung: Der Betrieb lernt Sie kennen, Sie lernen den Betrieb kennen, und wenn es passt, übernehmen viele Firmen ihre Temporärkräfte fest. Sagen Sie Ihrem Personalberater, wenn eine Festanstellung Ihr Ziel ist. Wir richten die Einsätze danach aus.
Aktuelle Temporärstellen
Auf unserer Stellenseite finden Sie laufend Temporär- und Festanstellungen im Bauhaupt- und Nebengewerbe. Oder laden Sie dort einfach Ihren Lebenslauf hoch, dann zeigen wir Ihnen automatisch die passenden Einsätze.
Häufige Fragen
Wer zahlt meinen Lohn bei Temporärarbeit?
Der Personalverleiher ist Ihr Arbeitgeber und zahlt Lohn und Sozialversicherungen. Sie arbeiten im Einsatzbetrieb, angestellt sind Sie beim Verleiher.
Gilt für Temporärarbeit auf dem Bau ein Mindestlohn?
Ja. Der allgemeinverbindliche GAV Personalverleih garantiert die Mindestlöhne der Einsatzbranche, auf dem Bau also die Ansätze der Bau-GAV.
Habe ich als Temporärkraft Anspruch auf den 13. Monatslohn?
Ja, sofern der massgebende GAV ihn vorsieht. Bei Stundenlohn wird er in der Regel als prozentualer Zuschlag ausbezahlt und muss auf der Abrechnung ausgewiesen sein.
Kann Temporärarbeit zu einer Festanstellung führen?
Sehr oft. Viele Betriebe übernehmen bewährte Temporärkräfte in eine Festanstellung. Sagen Sie Ihrem Personalberater, dass das Ihr Ziel ist.