Ein Arbeitsvertrag in der Schweiz ist der erste Schritt. Danach kommt die Bürokratie, und die ist machbar, wenn man die Reihenfolge kennt. Diese Checkliste führt Sie durch die ersten Wochen.
Vor der Einreise
- Arbeitsvertrag unterschreiben: Ohne Vertrag keine Bewilligung. Prüfen Sie Lohn, Pensum und Einsatzort.
- Dokumente bereitlegen: Pass oder ID, Diplome und Arbeitszeugnisse (mit Übersetzung, falls nicht auf Deutsch), Geburtsurkunde.
- Unterkunft organisieren: Für den Start genügt ein Zimmer oder eine Temporärwohnung. Bei Kobot helfen wir bei der Suche.
Die ersten 14 Tage
- Anmeldung bei der Wohngemeinde: Innerhalb von 14 Tagen nach Einreise und vor dem ersten Arbeitstag. Mitbringen: Pass, Arbeitsvertrag, Mietvertrag oder Wohnbestätigung, Passfotos.
- Krankenkasse abschliessen: In der Schweiz obligatorisch, die Frist beträgt drei Monate ab Einreise, die Versicherung gilt aber rückwirkend und kostet entsprechend. Früh abschliessen lohnt sich.
- Bankkonto eröffnen: Für die Lohnzahlung nötig. Mit Pass und Bewilligungsnachweis in der Regel unkompliziert.
Gut zu wissen
- Quellensteuer: Ohne Niederlassungsbewilligung C wird die Steuer direkt vom Lohn abgezogen. Das ist normal und auf der Abrechnung ausgewiesen.
- Führerausweis: Ausländische Ausweise müssen in der Regel innert zwölf Monaten umgetauscht werden.
- Sprache: Deutschkenntnisse sind auf der Baustelle Sicherheits- und Karrierefaktor. Viele Gemeinden bieten günstige Kurse an.
Mit Kobot einfacher ankommen
Wir begleiten internationale Fachkräfte von der Bewerbung bis zum ersten Arbeitstag: Bewilligung, Unterkunft, Anmeldung und die vielen kleinen Fragen dazwischen. Mehr auf Arbeiten in der Schweiz, oder kontaktieren Sie uns direkt.
Häufige Fragen
Wie schnell muss ich mich in der Schweiz anmelden?
Innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise und vor dem ersten Arbeitstag bei der Wohngemeinde.
Ist die Krankenkasse in der Schweiz Pflicht?
Ja, für alle. Sie haben drei Monate Zeit für den Abschluss, die Prämien gelten aber rückwirkend ab Einreise. Früh abschliessen spart Geld.
Was ist die Quellensteuer?
Bei Fachkräften ohne C-Bewilligung zieht der Arbeitgeber die Steuer direkt vom Lohn ab und rechnet sie mit dem Kanton ab. Sie erscheint transparent auf der Lohnabrechnung.